Ein Gutschein. Der nächste Schritt zu Deinem Plan.
Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein – kurz AVGS – kann ein passendes Coaching finanzieren. Du kannst Dich bei uns mit oder ohne vorhandenen Gutschein melden.
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Ich habe bereits einen AVGS.
Wir besprechen, wofür Dein Gutschein gilt, welche Fristen und Vorgaben darauf stehen und ob das geplante Coaching dazu passt. Den Beginn klären wir erst nach der erforderlichen schriftlichen Bewilligung.
Wir besprechen Deine Gründungsidee und Deinen Beratungsbedarf. Du erhältst Orientierung für das Gespräch mit Deiner Agentur für Arbeit oder Deinem Jobcenter. Über den Gutschein entscheidet die zuständige Stelle.
Der Gutschein betrifft die Kosten einer passenden und bewilligten Coachingmaßnahme. Er ist kein Startkapital für Dein Unternehmen.
Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss ist eine gesonderte Förderung für den Start in eine hauptberufliche Selbstständigkeit aus dem ALG-I-Bezug. Voraussetzungen und Antrag prüfst Du mit der Agentur für Arbeit.
Nein. Für die bewilligte Maßnahme entstehen Dir keine Kosten, wenn die zuständige Stelle vor Beginn schriftlich zugestimmt hat. Das klären wir vor dem Start.
Bekomme ich den Gutschein sicher?
Das können wir nicht versprechen. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter entscheidet anhand Deiner Situation.
Ist ein Bildungsgutschein dasselbe?
Nein. Ein Bildungsgutschein betrifft berufliche Weiterbildung. Er ist nicht automatisch für ein Gründungscoaching einsetzbar.
DEIN NÄCHSTER SCHRITT
Deinen nächsten AVGS-Schritt klären.
Erst Deine Situation, dann Deine Kontaktdaten. Ich rufe Dich an und wir besprechen Deine Gründungsidee und den nächsten Schritt.
Du kannst Dich auch ohne Gutschein melden. Die Anfrage ist unverbindlich.
Deine gewünschte Rückrufzeit ist noch keine Terminbestätigung.
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